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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstalter SUPANOVA (Sandra Nova) 

§1 Teilnahmebedingungen: Ist der Besuch einer Veranstaltung (z.B. Frauenkreise, Workshop, Einzelsitzung,…) an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese vor der Anmeldung kommuniziert und sind von den TeilnehmerInnen zu erfüllen. 


§2 Anmeldungen: Werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt und sind gültig ab dem Einlangen. Umbuchungen und Stornierungen zu den Veranstaltungen werden nur schriftlich (e-Mail oder Post) entgegengenommen und sind an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden. Jede Anmeldung ist verbindlich, siehe auch §4 Stornierungen.


§3 TeilnehmerInnen-Beitrag: Der Veranstaltungsbeitrag ist in jedem Fall 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung der TeilnehmerInnen-Beitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.


§4 Stornierungen: Können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte eine bereits gebuchte Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Buchung von den 

TeilnehmerInnen schriftlich storniert werden, erfolgt dies kostenlos. Sollte die/der TeilnehmerIn am Veranstaltungstag verhindert sein und dies 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bekanntgeben, ist eine kostenfreie Umbuchung zu einer anderen angebotenen Veranstaltung  möglich. Bei Abmeldung innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn muss eine Stornogebühr von 50% der Veranstaltungskosten als Wertschätzungsbeitrag beglichen werden. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden 100% verrechnet und müssen beglichen werden.

§5 Rücktrittsrecht: Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch oder per e-Mail, steht den TeilnehmeriInnen als KonsumentInnen im Sinne des KSchG bzw. FAGG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 14 Werktagen (Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage zählen nicht als Werktag) an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist schriftlich (per Post oder e-Mail) an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden abgesendet wird.


§6 Änderungen im Veranstaltungsprogramm bzw. Veranstaltungsabsage: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Der veranstalter muss sich daher Änderungen von Veranstaltungstagen, Beginnzeiten, Veranstaltungsterminen, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die TeilnehmerInnen werden davon rechtzeitig und schriftlich (per e-Mail)   verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Veranstalterin oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf termingerechter Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche insbesondere Reisespesen gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Veranstaltungen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsteilbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf das jeweils von den TeilnehmerInnen schriftlich bekannt gegebene Konto. Der Veranstalter kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in Publikationen und auf Internetseiten übernehmen.

 

§7 Ausschluss von einer Veranstaltung: Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann der Veranstalter Personen bzw. TeilnehmerInnen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen. 

 

§8 Haftungsausschluss: Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen inklusive der bereitgestellten Unterlagen wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der hier erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, der Geschäftsführung oder den Vortragenden geltend gemacht werden.


§9 Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen allen Geschlechtern offen.

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